Häufige Fragen
Antworten auf Fragen, die uns Familien häufig stellen. Fehlt etwas? Sprechen Sie uns gern an — die Kontaktdaten finden Sie unter Öffnungszeiten & Kontakt.
Was kostet die Behandlung?
Unsere Praxis behandelt ausschließlich gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche. Diagnostik und Behandlung rechnen wir direkt über Ihre gesetzliche Krankenkasse ab; zusätzliche Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht. Bitte bringen Sie zum ersten Termin die Versichertenkarte Ihres Kindes mit.
Für welches Alter ist die Praxis da?
Wir sind für Kinder und Jugendliche von der Geburt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres da — gemeinsam mit ihren Familien.
Brauchen wir eine Überweisung?
Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel keine Überweisung. Ein vorheriges Gespräch mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt kann hilfreich sein, um körperliche Ursachen abzuklären, ist aber keine Voraussetzung.
Kommt mein Kind allein oder gemeinsam mit mir?
Das hängt vom Alter ab. Bei jüngeren Kindern beginnt das erste Gespräch meist mit den Eltern; danach lernen wir Ihr Kind kennen. Ältere Jugendliche kommen oft auch allein und können ab 16 Jahren Termine selbst vereinbaren. Elterngespräche bleiben ein fester Bestandteil der Behandlung.
Wie ist das mit der Schweigepflicht — gegenüber Eltern, Schule und Jugendamt?
Alles, was Sie und Ihr Kind uns anvertrauen, unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Bei jüngeren Kindern (in der Regel bis etwa 14 Jahre) beziehen wir Sie als Eltern in die Behandlung ein. Bei einsichtsfähigen Jugendlichen (ab etwa 14 Jahren) geben wir Inhalte aus den Gesprächen nur mit deren Einverständnis an Sie weiter — das schafft Vertrauen. An Schule, Ärzte oder andere Stellen geben wir Informationen ausschließlich weiter, wenn Sie uns dafür schriftlich von der Schweigepflicht entbinden.
Wie lange ist die Wartezeit?
Wegen der hohen Nachfrage liegen die Wartezeiten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie häufig bei mehreren Wochen bis Monaten. Einen Termin können Sie auch über den Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116117 (rund um die Uhr, www.116117.de) vermitteln lassen. Wenn es Ihrem Kind akut sehr schlecht geht, warten Sie bitte nicht — die Hinweise unter „Im Notfall“ helfen sofort weiter.
Ist mein Kind „verrückt“ oder psychisch krank?
Nein. Psychische Belastungen im Kindes- und Jugendalter sind häufig und gehören zum Aufwachsen dazu. Ängste, Traurigkeit, Konzentrationsprobleme, Schulschwierigkeiten oder starke Stimmungsschwankungen sind gute Gründe, sich Rat zu holen — und sagen nichts über den Wert Ihres Kindes aus. Sich frühzeitig Unterstützung zu suchen, ist ein Zeichen von Fürsorge.
Was ist der Unterschied zwischen Kinderpsychiater, Psychologe, Psychotherapeut und Kinderarzt?
Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie: Medizinstudium und mehrjährige Facharztausbildung; stellt Diagnosen, führt Psychotherapie durch und darf als Einzige dieser Berufsgruppen Medikamente verordnen. (Kinder- und Jugendlichen-)Psychotherapeutin/-therapeut: approbiert nach Studium und Psychotherapieausbildung; diagnostiziert und behandelt mit Psychotherapie, verordnet keine Medikamente. Psychologin/Psychologe: hat Psychologie studiert — ohne zusätzliche Psychotherapieausbildung und Approbation keine eigenständige Krankenbehandlung. Kinderärztin/Kinderarzt: Fachärztin/-arzt für Kinder- und Jugendmedizin, oft erste Anlaufstelle; klärt körperliche Ursachen ab und verweist bei Bedarf weiter.
Was passiert nach der Diagnostik?
Wir besprechen die Ergebnisse in Ruhe mit Ihnen und — altersgerecht — mit Ihrem Kind. Gemeinsam überlegen wir, welche Unterstützung sinnvoll sein kann: Beratung, Psychotherapie, Einbindung von Schule oder Jugendhilfe oder, wenn angezeigt, eine medikamentöse Behandlung. Über jeden Schritt entscheiden Sie mit.
Bekommt mein Kind automatisch Medikamente?
Nein. Medikamente werden nicht automatisch verordnet, sondern nur, wenn sie fachlich angezeigt sind — und immer erst nach ausführlicher Aufklärung über Nutzen und mögliche Risiken. Eine medikamentöse Behandlung Minderjähriger ist nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigten möglich. Häufig stehen andere Hilfen wie Beratung und Psychotherapie im Vordergrund.
Was ist im Notfall?
Wenn Ihr Kind sich selbst oder andere gefährdet oder in einer akuten Krise ist, holen Sie sofort Hilfe und warten Sie nicht auf einen Termin. Wählen Sie 112 oder wenden Sie sich an die nächste kinder- und jugendpsychiatrische Klinik. Weitere Anlaufstellen finden Sie unter „Im Notfall“.